Code of Conduct

Die Rocholl GmbH als sozial verantwortungsbewusst und ethisch korrekt handelndes Unternehmen beachtet die Einhaltung des internationalen Standards Social Accountability 8000 (www.sa-intl.org), und erwartet dies von ihren Lieferanten gleichermaßen. Der Standard basiert auf einer Vielzahl von bestehenden internationalen Menschenrechten, einschließlich aller Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes.

Im internationalen Rahmen dieser Standards im Sinne der SA8000 achten wir besonders auf

  • Das Verbot von Kinderarbeit
  • Das Verbot von Zwangs- oder Pflichtarbeit
  • Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
  • Das Diskriminierungsverbot
  • Das Verbot von Disziplinarmaßnahmen (i.S.v. von körperlicher
  • Züchtigung, seelischer oder physischer Nötigung oder verbalem
  • Missbrauch, harter oder unmenschlicher Behandlung)
  • Die Einhaltung der Arbeitszeiten
  • Die Einhaltung der Vergütung

Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, bei Ihren Lieferanten auf die Einhaltung dieser Standards im Sinne der SA8000 zu achten.

Für uns ist es wichtig, dass unsere Partner im Falle der Nichterfüllung bzw. bei Verstoß gegen den Standard der SA8000 alle notwendigen korrigierenden Schritte unternehmen, um die Situation zu verbessern und die Anforderungen innerhalb angemessener Zeit erfüllen. Dieser zeitliche Aufschub hängt von der Art der zu korrigierenden Maßnahme ab. Sollte es zu einer Nichterfüllung bzw. zu Zuwiderhandlungen kommen, ohne dass ein Bemühen erkennbar ist, entsprechende korrigierende Schritte zu unternehmen, sehen wir uns verpflichtet, die Zusammenarbeit nicht aufzunehmen bzw. zu beenden. Für einen solchen Fall halten wir uns daher das Recht vor, eine Geschäftsbeziehung – gegebenenfalls auch außerordentlich – zu kündigen.

Dr. Matthias Rocholl